Hinweise zum Ausfüllen der Schullaufbahnerklärung

Die Schullaufbahnerklärung erhalten Sie mit dem Halbjahreszeugnis und der Schullaufbahnempfehlung.

Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Schullaufbahnerklärung muss bis spätestens Montag, 12. Februar 2024 bei uns in der Grundschule vorliegen. Wir übersenden diese an das Schulverwaltungsamt des Landkreises Harz.

 

Nachfolgend unsere Hinweise:

  • Seite 1 – oberer Bereich
    • Bitte ergänzen Sie die aktuelle Anschrift Ihres Kindes.
    • Bei den Personensorgeberechtigten tragen Sie bitte die Personen mit Sorgerecht und die entsprechenden Angaben ein.
  • Punkt 1
    • Wählen Sie hier die Schulform aus, die Ihr Kind ab der 5. Klasse besuchen soll. Setzen Sie also das Kreuz entweder bei "Gymnasium", „Gemeinschaftsschule“ oder bei "Sekundarschule".
  • Punkt 2
    • Hier tragen Sie den Namen der Schule ein, die Ihr Kind ab dem kommenden Schuljahr besuchen soll.
    • Für die Sekundarschulen sind Einzugsbereiche festgelegt. Schülerinnen und Schüler unserer Grundschule wohnen in der Regel im Einzugsgebiet der Sekundarschule "Walther Gemm" oder „Am Gröpertor“. Tragen Sie hier bitte den entsprechenden Namen ein.
    • Wünschen Sie, dass Ihr Kind an einer anderen Sekundarschule beschult wird, ist ein Ausnahmeantrag notwendig, den Sie bitte an der zuständigen Sekundarschule einreichen. Bei der Berücksichtigung dieses Antrages wäre die nächste Frage nach den Geschwistern (Geschwisterregelung) zu berücksichtigen.
    • Wenn Ihr Kind im kommenden Schuljahr das Gymnasium besuchen soll, dann geben Sie unter Erstwunsch das von Ihnen in erster Linie gewünschte Gymnasium an. Gemessen an den Schülerzahlen kann es zu Auswahlverfahren kommen, sodass Sie ggf. auf das andere Gymnasium (Zweitwunsch) ausweichen müssen.
    • Gemeinschaftsschulen haben wir im Landkreis in Gernrode und in Harzgerode.
  • Punkt 3
    • Hier machen Sie Angaben, wenn Ihr Kind ab dem kommenden Schuljahr eine Schule in freier Trägerschaft oder eine Schule mit inhaltlichem Schwerpunkt (Sportgymnasium, Landesmusikgymnasium) besuchen soll. Auch hier ist die Angabe eines Ersatzwunsches notwendig, falls es aus verschiedenen Gründen nicht zu einer Aufnahme an der privaten Schule oder an der Schule mit inhaltlichem Schwerpunkt kommt.
  • Punkt 4
    • Dieser Punkt ist nur auszufüllen, wenn ein bestätigter sonderpädagogischer Förderbedarf besteht. Schreiben Sie hier bitte den Förderbedarf auf die Linie, der im Bescheid des Landesschulamtes angegeben ist. Bitte machen Sie hier keine Angaben, wenn das Verfahren erst im Dezember 2020 beantragt wurde und deshalb noch kein Förderbedarf bestätigt ist.
    • Kreuzen Sie an, ob Sie für Ihr Kind im kommenden Schuljahr die Beschulung an einer Förderschule oder im gemeinsamen Unterricht an einer Regelschule wünschen.
    • Diese Frage werden Sie auch noch einmal im Rahmen der Fortschreibung des sonderpädagogischen Förderbedarfs beantworten. Hier äußern Sie nochmals den Wunsch, an welcher Schulform Ihr Kind im kommenden Schuljahr unterrichtet werden soll.
  • Punkt 5
    • Geben Sie hier bitte an, ob Ihr Kind im kommenden Schuljahr am Ethik-, am evangelischen oder katholischen Religionsunterricht teilnehmen soll.
  • Unterschrift
    • Es ist notwendig, dass alle Personensorgeberechtigten unterschreiben.



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