Eine andere Grundschule?

Grundschule in freier Trägerschaft

 

Wenn Sie beabsichtigen Ihr Kind in eine Grundschule in freier Trägerschaft einzuschulen, erfolgt dennoch zunächst die Schulanmeldung bei uns.

 

Bitte teilen Sie uns Namen und Anschrift der Grundschule in freier Trägerschaft, in die Ihr Kind eingeschult werden soll, mit.

 

Die Schule in freier Trägerschaft informiert Sie und uns als zuständige öffentliche Grundschule schriftlich über die Aufnahme Ihres Kindes. Sie fordert von uns gleichzeitig die Schülerunterlagen an, die wir dann übersenden.

 

 

Grundschule außerhalb des festgelegten Einzugsbereiches


Wenn Ihr Kind eine Grundschule besuchen soll, die sich außerhalb des festgelegten Einzugsbereiches befindet, stellen Sie einen Antrag auf Ausnahme:

 

Antrag auf Ausnahmegenehmigung gem. §41 Abs. 1 SchulG LSA

 

Für die Antragsstellung müssen zwingende Gründe, die in der Person Ihres Kindes liegen, ursächlich sein. Die Gründe sind darzustellen.

Den Antrag müssen Sie bei uns, als ursprünglich zuständige Grundschule, richten. Wir leiten Ihre Unterlagen an das Landesschulamt weiter. Das Landesschulamt informiert Sie über die getroffene Entscheidung.




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