Verschiebung der Schulpflicht

In begründeten Einzelfällen kann die Schulpflicht einmal um ein Jahr verschoben werden.

 

Sie können als Personensorgeberechtigte die Verschiebung der Schulpflicht über uns beim Landesschulamt beantragen. Der Antrag ist zu begründen und zu belegen.

Nach Antragseingang führen wir mit Ihnen ein Beratungsgespräch über die Fördermöglichkeiten in der Schuleingangsphase sowie über unser diesbezügliches schulisches Konzept. Wir erörtern mit Ihnen ebenfalls die Fördermöglichkeiten außerhalb der Schule.

Anschließend übersenden wir dann Ihren Antrag, das Beratungsprotokoll sowie eine Stellungnahme zu Ihrem Antrag an das Landesschulamt. Das Landesschulamt entscheidet nach Bewertung der möglichen Förderung zum Erreichen der Voraussetzungen für einen erfolgreichen Lernstart über die Verschiebung. Es versendet an Sie den Bescheid, begründet darin die Entscheidung und informiert nachrichtlich uns.




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