Vorzeitige Einschulung

Kinder, die bis zum 30. Juni das fünfte Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.

 

Unsere Kollegen der Begabungsförderung beraten Sie diesbezüglich gern:

 

kontakt@gs-goethe-halberstadt.bildung-lsa.de




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